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Gesetzesänderungen und Reformen


Auf den nachfolgenden Seiten bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen. Es sind dies vor allem Reformen, die unsere Tätigkeitsschwerpunkte betreffen. Wir erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, das bedeutet, dass nicht jede Gesetzesänderung ausdrücklich hier behandelt wird. Für weitere Rückfragen zur aktuellen Rechtslage stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.



Seit 01.03.2007 Telemediengesetz in Kraft

Seit dem 01.03.2007 gilt nunmehr für die Internetbranche das neue Telemediengesetz. Es ersetzt die teilweise schwer voneinander abzugrenzenden MediendienstStV und Teledienstegesetz. Datenschutz, Haftung für Inhalte und Anbieterkennzeichnung sind im TMG geregelt, Vorschriften an die Inhalte hingegen werden nun im RFStV geregelt. Leider bestehen immer noch eineige Regeln doppelt und somit Abgrenzungsschwierigkeiten. Die wichtigsten Regelungspunkte, die teilweise auf die Anforderungen von EU-Recht zurückgeht sind:

Zulassungsfreiheit, Herkunftslandprinzip, Verantwortlichkeit der Provider sowie allgemeine und besondere Informationspflichten. Darüber hinaus enthält es besondere datenschutzrechtliche Bestimmungen für Anbieter und Nutzer von Telemedien (Systemdatenschutz, Datenvermeidung, Anonymität/Pseudonymität, elektronische Einwilligung).

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Neuerungen zum Jahreswechsel 2007

Zum Jahreswechsel treten wieder zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Einzelheiten lesen Sie auf der folgende Seite.

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Seit 01.01.2005 gilt TKÜV ohne Einschränkungen

Zum 01.01.2005 ist die bisher in der geltenden TKÜV enthaltene Übergangsfrist beendet. Damit müssen nun alle adressierten Provider die technischen Vorrichtungen zur Überwachung des e-mail- und Datenverkehrs bereithalten. Das Thema ist als solches daher nicht wirklich neu. Allerdings gab es wohl bisher eine unbegründete Hoffnung, die Umsetzung werde vielleicht noch verschoben. Jedoch vor allem vor dem Hintergrund der Terrorbekämpfung wurde die TKÜV auch gegen Widerstände der Wirtschaft und vieler Datenschützer durchgesetzt.

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Neues UWG in Kraft

Seit dem 08.07.2004 gilt das neue UWG. Die Reform enthält zahlreiche Änderungen und ordnet die Vorschriften neu. Es fasst in § 4 die bisherigen durch Richterrecht entstandenen Fallgruppen in eine nicht abschließende Liste von Tatbeständen zusammen.

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Zum 01.08.2003 sollte eigentlich das umstrittene Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft in Kraft treten. Die Bundesrgierung kommt damit ihrer Verpflichtung zur Harmonisierung des Binnenrechtes aufgrund der sog. Info-Richtlinie der EU nach. Leider hat sich bisher jedoch die Verkündung im Bundesgesetzblatt verzögert. Das BMJ betreibt aber die Verkündung und rechnet nach Angaben gegenüber der Kanzlei Flick mit einem Inkrafttreten noch bis Mitte August.

(Nachtrag vom 12.09.2003: heute ist das UrhReformG veröffentlicht, das neue Gesetz gilt somit ab 13.09.2003)

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Die Bundesregierung hat am 7.05.2003 den Entwurf der Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb auf den Weg gebracht. Die Neuregelung soll den Schutz des Verbrauchers vor unlauteren Wettbewerbshandlungen stärken. Außerdem sollen die am Wettbewerb Beteiligten mehr Freiheiten erhalten. Die Reglementierungen über Schlussverkäufe, Jubiläums- und Räumungsverkäufe sollen zur Gänze entfallen.

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Seit dem 01.04.2003 gilt für Video- und Computerspiele, aber auch für andere multimediale Inhalte ein neuer Jugendschutz.

Die Länder haben einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) beschlossen, welcher ebenso wie der flankierende Jugenschutz aus dem reformierten MediendiensteStV zum 01.04.2003 in Kraft getreten ist. Danach dürfen im sog. "öffentlichen Raum" keine Spiele mehr ohne Jugendfreigabe angeboten werden. Auch im Versandhandel muss der Personalausweis zur Altersüberprüfung genutzt werden.

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Ein Jahreswechsel ist vielfach mit dem in Kraft treten von Gesetzesänderungen verbunden.

Im Jahr 2003 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, von denen auch einige für die Multimediabranche von erheblicher Bedutung sind. Dabei sind nicht alle so erfreulich, wie die Tatsache, dass zum 01.01.2003 das Briefporto billiger wird. Informationen über die wichtigsten Änderungen erhalten Sie hier.

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Am 1. August 2002 ist das zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Diese Modernisierung beinhaltet wesentliche Änderungen, welche den Opferschutz im Schadensrecht verstärken soll. Bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter kann jetzt ohne Rücksicht auf den Haftungsgrund ein angemessenes Schmerzensgeld verlangt werden. Informationen über die wichtigsten Änderungen erhalten Sie hier.

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Am 01. Juli 2002 ist nach langer Diskussion das neue Urhebervertragsrecht in Kraft getreten. Insbesondere in Kreisen der Verlagswirtschaft wurden die geplanten Änderungen in hitzig geführte Diskussionen abgelehnt. Einen Überblick über die neuen Regelungen erhalten Sie hier.

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Am 01.01.2002 tritt das sog. Schuldrechtsreformgesetz in Kraft. Endgültig verabschiedet wurde das Gesetz am 09.11.2001.

Die Bundesregierung kommt mit dem Schuldrechtsreformgesetz ihrer Verpflichtung zur Umsetzung von EG-Richtlinien nach. Gleichzeitig wird mit der Schuldrechtsreform eine Modernisierung von Teilen des BGB durchgeführt. Dadurch ergeben sich eine erhebliche Zahl von Veränderungen bzw. Neuerungen im Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuchs und den damit verbundenen Nebengesetzen. Wesentliche Änderungen ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Verjährungsregelungen, des Leistungsstörungsrechts und des Kauf- und Werkvertragsrechts.


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